§14a EnWG in der Praxis

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Nach dem Gesetz § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dürfen Stromnetzbetreiber in bestimmten Situationen Wärmepumpen, und anderen Stromverbrauchern kurzzeitig herunterregeln. Das hilft dabei, das Stromnetz stabil zu halten, wenn sehr viel Energie gleichzeitig gebraucht wird.
Als Ausgleich bekommen die Besitzer einer Wärmepumpe eine deutliche Ersparnis bei den Netzentgelten – also beim Strompreisanteil für das Stromnetz.
Damit die Stromverbraucher gesteuert werden können, müssen diese technisch mit dem Stromnetz verbunden sein. Dafür braucht man entweder eine spezielle Steuerbox des Netzbetreibers.
Jeder Hausbesitzer kann selbst entscheiden, welches Vergütungs- bzw. Sparmodell nach § 14a er nutzen möchte. Es gibt drei verschiedene Modelle („Module“), die sich in Technik, Aufwand und Höhe der Einsparungen unterscheiden.

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